Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ingenieurmarkt.de
AGB als PDF
Leistungsumfang und Haftung
- Ingenieurmarkt distanziert sich ausdrücklich von jeglichen Fremdinhalten, die in das Informationsangebot eingebunden werden oder auf die durch Verknüpfungen verwiesen wird. Ingenieurmarkt ist berechtigt, Form und Inhalt der dargestellten Informationen sinngemäß zu ändern oder zu sperren. Für Richtigkeit, Umfang, Aktualität und mögliche Urheberrechtsverletzungen Dritter sowie für die zur Verfügung gestellten Informationen übernimmt Ingenieurmarkt weder Haftung noch Gewährleistung.
- Wir verarbeiten personenbezogene Daten gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz.
- Ingenieurmarkt haftet nicht für Fehler oder Versäumnisse der Nutzer und tritt auch nicht an deren Stelle Zahlungsverpflichtungen oder Rechtsstreitigkeiten an.
- Ingenieurmarkt kann Nutzern (Ingenieuren, Nachfragern) ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen, bzw. die Nutzung verweigern.
- Ausgenommen bei grob fahrlässiger und vorsätzlicher Handlung durch Ingenieurmarkt stehen dem Nutzer keine weiter gehenden Gewährleistungsansprüche zu. Die Haftungssumme ist auf den Wert des bereits für Ingenieurmarkt generierten Umsatzes beschränkt.
Nutzungsregeln für Nachfrager
- Für Nachfrager ist die Nutzung von Ingenieurmarkt kostenlos (kostenlose Suche nach Ingenieuren, kostenlose Vorstellung der Ingenieure).
- Der Nachfrager beauftragt und bezahlt den Ingenieur direkt, also nicht über Ingenieurmarkt.
- Ingenieurmarkt stellt keine Nachfrager vor, bei denen wir davon ausgehen, dass der Ingenieur kein Interesse an einer solchen Vorstellung hat (z. B. Anfragen professioneller Projektvermittler, nicht dem Ingenieurprofil entsprechende Nachfragen, ...).
- Um unseren Ingenieuren nur hochrelevante Projektanfragen vorzustellen, können wir nur maximal einen Ingenieur pro Projekt vorstellen.
- Nachfragen sind nur bei Vorliegen eines realen Projekts zulässig. Nachfrager müssen Ingenieurmarkt innerhalb von drei Tagen informieren, falls der Projektbedarf nicht mehr existiert. Nachfragen professioneller Projektvermittler ohne direkten (eigenen) Projektbedarf sind unzulässig. Im Falle derartiger Versäumnisse hat der Nachfrager 100,00 Euro an das Kinderdorf Bona Espero in Brasilien zu spenden. Eine Spende an Bona Espero ist als gemeinnützig anerkannt und steuerlich abzugsfähig.
Nutzungsregeln für Ingenieure
- Für die Eintragung als Ingenieur erhebt Ingenieurmarkt eine einmalige Eintragungsgebühr. Die Dauer der Eintragung ist zeitlich unbegrenzt. Es fallen keine weiteren monatlichen Gebühren an.
- Eingetragene Ingenieure können ihr Ingenieurmarkt-Profil jederzeit ohne Einhaltung von Fristen kostenlos ändern oder kündigen.
- Ingenieurmarkt-Dienste können vorübergehend oder permanent eingeschränkt oder eingestellt werden. In diesem Fall werden die innerhalb der letzten 12 Monate bezahlten Eintragungsgebühren anteilig ersetzt.
- Ingenieure bezahlen für die Vorstellung mit einem Nachfrager eine Vorstellungsgebühr in Höhe von zwei Ingenieurstundensätzen. Die Gebühr fällt unabhängig von einer Beauftragung an (durchschnittlich sind 2,7 Vorstellungen notwendig, um zu einem Auftrag zu generieren). Im Falle einer Beauftragung fallen keine weiteren Gebühren/Provisionen an.
- Im Falle einer Projektvorstellung ist die andere Seite schnellstmöglich telefonisch zu kontaktieren. Im Interesses des Nachfragers muss die Kontaktaufnahme selbst dann erfolgen, wenn das Projekt offensichtlich nicht zum Ingenieur passt oder dieser aktuell nicht verfügbar ist. Ingenieurmarkt muss informiert werden, falls innerhalb von drei Tagen keine Kontaktaufnahme möglich ist.
- Eingetragene Ingenieure, die vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, müssen Ingenieurmarkt vorher darüber informieren, so dass deren Eintragung vorübergehend pausiert werden kann.
- Rechnungen an Ingenieure werden per E-Mail zugestellt. Eine zusätzliche Zustellung per Post oder Fax ist auf Wunsch kostenlos möglich.
- Die durch Ingenieurmarkt erstellten Rechnungen enthalten zusätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Bei Verzug ist Ingenieurmarkt berechtigt, Mahngebühren in Höhe von 10,00 Euro zzgl. 1,90 Euro MwSt. in Rechnung zu stellen.
- Mit dem Akzeptieren der AGB erteilt uns der Ingenieur ein SEPA-Lastschriftmandat.
- Im Falle eines unprofessionellen Verhaltens des Nachfragers (kein echter Bedarf, Vermittleranfrage, Massenanfrage, ...) muss der Ingenieur Ingenieurmarkt hierüber innerhalb von 14 Tagen informieren. Die entsprechende Vorstellungsrechnung wird dann storniert und der Nachfrager wird ggf. von der weiteren Nutzung ausgeschlossen. Falls der Ingenieur trotz Stornierung innerhalb eines Jahres Aufträge des Nachfragers annimmt, muss er Ingenieurmarkt innerhalb von 14 Tagen informieren und es wird eine Gebühr von 10% des Umsatzes in Rechnung gestellt. Falls Aufträge nicht gemeldet werden, hat der Ingenieur 50% des Umsatzes an das Kinderdorf Bona Espero in Brasilien zu spenden.
Generelle Nutzungsregeln
- Der Nutzer ist verpflichtet, sachlich richtige Angaben zu machen und notwendige Aktualisierungen schnellstmöglich zu veranlassen.
- Der Nutzer hat sicherzustellen, dass E-Mails von Ingenieurmarkt ihn erreichen. Dies betrifft insbesondere die ordnungsgemäße Einstellung von Spamfiltern und Filterregeln und den regelmäßigen Abruf von E-Mails. Bei einer Änderung der Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefon, Anschrift, ...) ist Ingenieurmarkt rechtzeitig zu informieren.
- Die Einbringung rechtswidriger oder urheberrechtlich geschützter Informationen ist unzulässig. Schäden, die durch die Einbringung der genannten Inhalte durch den Nutzer entstehen, trägt der Nutzer in vollem Maße.
- Der Nutzer verpflichtet sich, bezogene Informationen jeglicher Art weder zu handeln, gewerbsmäßig weiterzuverarbeiten noch gegen sonstige Leistungen an Dritte weiterzugeben. Bei Zuwiderhandlung besteht ein Schadensersatzanspruch in Höhe des erzielten Nutzwertes.
Rechtsverhältnis zwischen Nachfrager und Ingenieur
Bis zum Zustandekommen eines individuellen Vertrages zwischen Nachfrager und Ingenieur gilt folgendes:
- Der Erstkontakt zwischen Nachfrager und Ingenieur soll der Auftragsklärung dienen und ist daher für den Nachfrager kostenlos. Der Erstkontakt sollte daher die Dauer von einer Stunde nicht überschreiten.
- Der Nachfrager muss den Ingenieur für den ihm entstandenen zeitlichen Aufwand entsprechend des auf Ingenieurmarkt publizierten Stundensatzes vergüten. Der Ingenieur muss den Nachfrager im Voraus über den zeitlichen Umfang und die entstehenden Kosten informieren.
- Der Ingenieur ist gegenüber dem Nachfrager an seinen publizierten Stundensatz gebunden.
- Dem Ingenieur werden zusätzlich alle Spesen und Nebenkosten auf der Basis der Spesenpauschalen des Finanzamtes des Ingenieurs ersetzt (Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen, Übernachtungen). Sonstige Ausgaben, die dem Ingenieur projektbedingt entstehen, werden in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten ersetzt (z. B. Telekommunikationskosten, Tickets). Die technische Grundausstattung des Ingenieurs (Computer mit Standardsoftware, Mobiltelefon) ist von diesem zu stellen und ist bereits im Stundensatz des Ingenieurs enthalten. Der Ingenieur muss den Nachfrager rechtzeitig über unerwartet auftretende Kosten informieren.
Schlussbestimmungen
- Wie auch im BGB vorgesehen, können rechtlich wirksame Erklärungen in beliebiger Form abgegeben werden, beispielsweise auch per Telefon, Internetbrowser oder E-Mail.
- Der Gerichtsstand ist Stuttgart.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
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